Psssst



Ja es ist auf dieser Seite etwas still geworden in den letzten Monaten!
Der Vorstand von Rethen Rockt wurde durch einige widere Umstände in eine kleine Zwangspause in Sachen Öffentlichkeitsarbeit geschickt, was aber nicht bedeutet, dass dieser tatenlos war und ist!
Es passiert gerade viel auf dieser Welt, was auch an unserem Rethen nicht spurlos vorüber zieht.
Um eventuellen Widrigkeiten nicht unvorbereitet gegenüber zu stehen, haben sich die Köpfe unseres Vereines in vielen Sitzungen einen Plan erdacht, wie wir unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Falle eines Falles zur Seite stehen können.
Neben reiner Prophylaxe haben wir aber natürlich auch vieles erarbeitet, was unserem Dorf ein wenig mehr Schwung verleiht und es zu einem etwas lebenswerterem Dorf macht.
So haben wir uns in unseren alten Rhythmus zurück gekämpft, was sich natürlich auch auf dieser Seite bemerkbar macht!
Also auf zu neuen Taten!

Rethen Rockt!

1. Rethener Bürgerflohmarkt, SCHÖN WARS!

Hitziger Auftakt zum ersten Bürgerflohmarkt in Rethen/Leine

Wenn Rethen Rockt etwas plant, dann richtig!

Die Arbeitsgruppe „Flohmarkt“ hat wirklich einiges auf die Beine gestellt, um den ersten Flohmarkt im Kerne Rethens zu einem wunderschönen Event werden zu lassen.
Die Stände wurden im Vorfeld vermessen, mit Nummern versehen und Wege mit Flatterband auf dem Boden verzeichnet, damit im Falle eines Rettungseinsatzes die Helfer jederzeit blitzschnell auch noch in den letzten Winkel der Flohmarktmeile hätten vordringen können.
Jeweils ein Bratwurst- und ein Getränkestand wurden aufgebaut, welche von verschiedenen Rethenrockerinnen und Rethenrocker, sowie von queeren Jugendlichen des Andersroom Rethen betreut wurden.

Pünktlich um 10 Uhr trafen dann auch schon die ersten Aussteller ein und richteten ihr kleines „Straßengeschäft“ her.
Alle Standbetreiber waren auch dem Aufruf von Rethen Rockt gefolgt und hatten sich mit Sonnenschirmen oder Pavillons ausgerüstet.
Diese waren absehbar von Nöten, da es der erste Flohmarkt unter der Leitung von Rethen Rockt war und man im Vorfeld schon erkennen konnte, dass die Planer in Sachen Sonne, begründet in der fehlenden Erfahrung, etwas zu großzügig bestellt hatten.
Diese „Überbestellung“ führte auch zu einem mulmigen Gefühl in der der Magengegend der Veranstalter, da es wenige Tage, ja sogar bis 10 Stunden vor Beginn des Marktes Absagen hagelte, da sich einige Austeller aufgrund der zu erwartenden Temperaturen um ihre Gesundheit sorgten, aber auch einige kurzfristig an der wiederaufblühenden Epidemie erkrankten.
Wir wünschen allen erkrankten auf diesem Wege eine gute und schnelle Genesung!
Da es im Vorfeld zu erwarten war, dass der Markt mit zu vielen Ausstellern belegt werden könnte und es dadurch zu einem Chaos im Ortskern kommen konnte wurde ein Anmeldesystem eingerichtet, welches sich nun aufgrund der kurzfristigen Absagen in dieser Ausnahmesituation als ein Nachteil erwies.
Aber auch hier bewiesen die Organisatoren einen kühlen Kopf und konnten mit einer kurzfristigen, massiven Werbung doch noch fast alle Lücken in der Verkaufsmeile schließen.
So kam der erste Rethener Bürgerflohmarkt schlussendlich doch noch auf weit über 50 Aussteller und auch die vielen kostenlosen Kinderdecken machten den Platz zu einer bunt gemischten Angebotswiese der nicht mehr benötigten Schätze.
Das Angebot erstreckte sich über Sammlerstücke, teils kuriosen Raritäten, Kinderwäsche, Spielzeug, Kleinkunst und Dekorativen, aber auch viele wirkliche Antiquitäten waren auf der Meile zu finden, die ihre 100 Jahre auf dem Buckel hatten.
So konnte eigentlich jeder Flohmarktfan und Sammler mit einem Stück seines Begehrens ausgestattet werden.
War es anfänglich die Ausstellerzahl um die man sich sorgte, so bangten die Veranstalter nun um die Besucherzahlen, da das Thermometer zu Beginn des Marktes um 11.30 Uhr so langsam der 30 Grad-Marke entgegenstieg und auch das Radio dazu riet sich an diesem hitzigen Samstag nicht unbedingt in der Sonne aufzuhalten.
Aber auch hier erwies sich Rethen einmal mehr als offen und bereit für allerlei Veranstaltungen und beschenkte den Markt mit einigen hundert Besuchern, wie sich im Nachhinein an der Bratwurst-Verkaufsskala ablesen ließ.
Trotz der doch sehr hohen Temperaturen und der stechenden Sonne, war die Stimmung von der ersten Minute an sehr fröhlich, friedlich und ausgelassen, sodass eine ständige Klangwolke aus lustigen Verhandlungen, lauthals werbenden Anbietern und fröhlichem Kinderlachen über den Ständen waberte.
Auch wenn manch Aussteller aufgrund der vorsichtigen Umsätze nicht in das Leben eines Privatier abschweifen konnte, so versicherten doch alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass sie Aufgrund der Stimmung, der wirklich sehr freundlichen Menschen, aber auch nicht zuletzt der sehr guten Organisation an dem nächsten Rethener Bürgerflohmarkt teilnehmen werden.
Da sich am Freitag ja schon ein Temperaturdrama in Rethen abzeichnete, hatte die Arbeitsgruppe auch hier eine kleine Erleichterung im Gepäck, da sie sich überlegte kostenlos Wassereis an Aussteller und Besucher zu verteilen, um wenigstens eine kurze Abkühlung in Intervallen zu gewährleisten. Leider hat dieser guten Tat die Technik einen Strich durch die Rechnung gemacht, da der Eisschrank seinen Dienst versagte und so nur rund 100 gefrorene Stangen unter die Leute gebracht werden konnten.
So freuen sich nun die Kinder und Jugendlichen der Kinder- und Jugendfeuerwehr Rethen/Leine über 600 Wassereis, die sie in den nächsten Wochen verzehren dürfen. Und auch der AndersRoom hat Anlass zur Freude, da ein Großteil der Überschüsse aus dem Getränke- und Bratwurstverkauf den queeren Jugendlichen, die mittlerweile eine festen Platz in unserem Ort und unserer Dorfgemeinde haben, zur Verfügung gestellt wird.   

So verließen zum Abschluss der Veranstaltung alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sowie Rethenrockerinnen und Rethenrocker trotz aller Widrigkeiten wie Hitze, Corona und streikenden Tiefkühltruhen den Platz und waren sich einig, dass der Rethener Bürgerflohmarkt einen festen Platz im Rethener Jahreskalender erhalten wird.

Rethen Rockt



 
















Bürgerflohmarkt 2024 + Flohmarktordnung!

Flohmarkt 2022


Rethener Bürgerflohmarkt am 07.09.2024


Der Rethener Bürgerflohmarkt!
Buche einen Stand, dekoriere auf deinem mitgebrachten Tischchen einfach deine kleinen Schätze und gebe ihnen die Chance auf ein neues Leben. Und das Schöne daran, du kannst damit auch noch ein wenig Futter für das Sparschwein erwirtschaften!
Nebenbei kannst du noch viele andere Menschen kennen lernen und den Samstag mit einem Kaltgetränk und einer leckeren Bratwurst, die wir vor Ort anbieten, kulinarisch bereichern.

Also aufauf, zum Rethener Bürgerflohmarkt!

Am 07.09.2024 für nur 5 Euro Standgebühr einen Dreimeter-Stand auf der Thiestraße, zwischen der Bernhardt-Ehlers Straße und dem Steinweg, oder auf dem Kirchgelände aufbauen und eure abgeliebten Stücke anbieten!
Es wird zusätzlich ein Pfand von 5 Euro erhoben, der beim Verlassen des sauberen Standplatzes zurückgezahlt wird.
Der linke Teil des Kirchgeländes wird diesen Tag als Kinderwiese dienen. Hier können Kinder bis zum Alter von 12 Jahren kostenlos eine Decke ausbreiten und ihr kleinen Schätze, die sie nicht mehr benötigen neuen Besitzern anbieten.

Der Aufbau beginnt ab 10 Uhr und sollte bis 11.15 Uhr abgeschlossen sein, da der offizielle Flohmarkt um 11.30 Uhr beginnt!
Der Abbau startet dann um 16.30 Uhr.

Um vorab einen tollen, reibungslosen Tag organisieren zu können, müsst Ihr euren Stand ab dem 12.08.2024 unter der Mailadresse

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

anmelden.
Unter dieser Adresse beantworten wir natürlich auch alle Fragen, die noch aufkommen sollten.
Eine offene Toilettenanlage steht selbstverständlich zur Verfügung.
Bitte beachtet bitte sorgfältig die Flohmarktordnung, damit keine Probleme oder gar rechtliche Unwägbarkeiten aufkommen!

Der Rethen Rockt Bürgerflohmarkt, ein toller Tag für die gesamte Familie, im Kerne unseres schönen Rethen/Leine.

Für das leibliche Wohl zu fairen Preisen, ist gesorgt.


 

Flohmarktordnung --> download als PDF

Stand: August 2024

 I. Der Flohmarkt

Der Bürgerflohmarkt ist eine Privatveranstaltung.
Verantwortlich der Stadt Laatzen gegenüber ist der
Verein Rethen Rockt.

II. Zeit und Ort des Flohmarktes

1.Zeit

Der Flohmarkt findet am Samstag, den 07.09.2024 statt,
Aufbau und Standvergabe: 10:00 Uhr – 11:15 Uhr
Verkauf:11.30 Uhr – 16:30 Uhr
Abbau: 16:30 Uhr – 17:30 Uhr
Die Verkaufstische müssen spätestens bis 11:15 Uhr mit der Verkaufsware bestückt werden, ansonsten kann die Flohmarktaufsicht den Platz anderweitig vergeben. Ab 16:30 Uhr Abbau (bis spätestens 17:15 Uhr). In der übrigen Zeit darf weder auf- noch abgebaut werden. Es liegt im Ermessen des Veranstalters von diesen Zeiten aus wichtigen Gründen, z.B. Wetter, abzuweichen.

2.Ort
Der Flohmarkt findet in der Thiestraße, in 30880 Laatzen statt. Hierbei wird ein Teil der Straße und das Gelände der St.-Petri-Kirchengemeinde Rethen genutzt.

3. Be- und Entladung
Das Be- und Entladen erfolgt über die Thiestraße und ist nur in den o.g Zeitfenstern gestattet. Die Thiestraße kann nicht mit dem Auto befahren werden, darum sind Handkarren zur Standbestückung von Vorteil.


III.       Erlaubte Tätigkeiten

1.Gestattet ist der Verkauf von
a) Trödel
b) gebrauchten Gegenständen
c) kunstgewerblichen Gegenständen
d) Sammelobjekten
2. Gestattet sind ferner Tätigkeiten, die der Unterhaltung oder Belustigung des Publikums dienen. Darbietungen mit elektroakustischen Verstärkern bedürfen einer Erlaubnis durch den Veranstalter.
3. Gestattet werden kann der gewerbsmäßige Verkauf von
a) Waren die dem Verzehr (z.B. Getränke, Würstchen, Eis, Süßigkeiten) oder
b) der Unterhaltung oder Belustigung (z.B. Luftballons, geringwertiges Spielzeug) dienen
4. Das Aufstellen von Informationsständen und das Verteilen von Flugblättern ist nur mit Genehmigung des Veranstalters gestattet.
 
Nicht erlaubter Verkauf
Nicht gestattet ist der Verkauf folgender Waren und Gegenstände
a) original verpackte Waren und anderweitig erkennbare Neuwaren
b) Waren, die noch vollkommen ungebraucht sind
c) Waren gleicher Gattung in größerem Umfang; d.h. mehr als 10 Gegenstände völlig gleicher Art (z.B. mehr als 10 Handy-Taschen, o.ä.), ausgenommen sind anerkannte Sammler-Waren, wie Sammeltassen, Bücher, Gläser, Briefmarken, usw.
d) pornographische Produkte und Publikationen
e) Waren mit NS-Symbolen oder kriegsverherrlichende Publikationen
f) Publikationen politischer Parteien
g) Waffen aller Art, auch Deko-Waffen und Imitationen
h)  Lebensmittel und Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs ( z.B Waschmittel, Kosmetik usw. )
i) lebende oder tote Tiere
j) alle Gegenstände, die aus gesetzlichen Gründen unter Verkaufsverbote fallen.

Die vom Veranstalter beauftragten Personen können darüber hinaus jederzeit durch Weisung den Verkauf eines oder mehrerer Gegenstände verbieten
Hinweis:
Der Flohmarktveranstalter empfiehlt, bei Verkauf von hochwertiger Ware einen Eigentumsnachweis vorzuhalten oder einen Kaufvertrag mit dem Käufer abzuschließen.

IV.        Zulassung zum Flohmarkt

 1.
Die Benutzung des Flohmarktes ist jedermann gestattet, der in 30880 Laatzen, Ortsteil Rethen/Leine wohnhaft ist und eine nach III. erlaubte Tätigkeit ausübt, sofern Platz vorhanden ist. Eine besondere Erlaubnis ist in der Regel nicht erforderlich. Es wird eine Standgebühr von 5 Euro erhoben, diese wird vom Veranstalter festgesetzt. Der Standbetreiber erhält hierüber eine Wertmarke oder Quittung, die nicht übertragbar ist. Für Kinder bis 12 Jahre wird es eine gesonderte Verkaufsfläche (Wiese) geben. Hierbei sollte der Verkaufsbereich nicht die Größe einer Decke überschreiten. Für Kinder bis 12 Jahr fällt keine Standgebühr an.

2.
Nach III. erlaubte Tätigkeiten durch deren Ausübung andere Flohmarktbenutzer, Besucher oder Anwohner des Flohmarktgeländes in besonderem Maße behindert oder belästigt werden können (z.B. Darbietung unter Verwendung von elektroakustischen Verstärkern, sonstige mit besonderem Lärm verbundene Tätigkeiten), bedürfen einer vorherigen Erlaubnis des Veranstalters

V.        Benutzung und Besuch des Flohmarktes

1.
Durch jeden einzelnen Verkaufsstand sollte die Frontlänge der Verkaufsfläche von 3 Metern nicht überschritten werden. Die Verkaufsfläche ist durch den Standnutzer selbst zu stellen.

2.

Sollten Sie nicht in Rethen Wohnhaft sein, können wir Sie gerne auf die Warteliste setzten. Ab dem 02.09.2024 werden wir nicht beanspruchte Verkaufsplätze auch an nicht Rethener Bürger vergeben. Bitte geben Sie in Ihrer Anmeldung an, ob Sie in Rethen wohnhaft sind.


 
3.
Jeder Flohmarktbenutzer muss den von ihm benutzen Platz in unbeschädigtem und sauberen Zustand zurücklassen. Sollte der Platz nicht in sauberem Zustand verlassen werden, stellen wir dem Standinhaber die Reinigungskosten in Rechnung. Der Veranstalter verlangt ein Pfand in Höhe von 5 Euro, welcher bei Flohmarktende zurückgegeben wird.
Pfand und Standgebühr werden durch die Flohmarktbenutzer am Eingang (gekennzeichneter Stand) fällig und entrichtet.

Es ist nicht gestattet
a) Gehwegbefestigungen, Mauern, Gitter, Masten, Beleuchtungskörper, Bäume oder Sträucher durch Keile, Nägel, Schrauben, Draht, Klebstoff, Farbe oder auf andere Weise zu beschädigen.
b) Zettel und Plakate anzukleben.
c) Gegenstände in den angrenzenden Bach zu werfen.
d) offenes Feuer zu entzünden.
e) Grünflächen mit Fahrzeugen zu befahren.
f) Hunde sind an der Leine zu führen.
g) der Betrieb von Generatoren bedarf der Genehmigung. Diese ist jederzeit widerruflich.

VI.        Verhalten auf dem Flohmarkt, Zuwiderhandlungen

1. Die Bestimmung dieser „Flohmarktordnung“ sind von allen Flohmarktbenutzern und ‐Besuchern im Interesse am Fortbestand des Flohmarktes zu beachten und einzuhalten.
2. Zuwiderhandlungen werden dem Flohmarktveranstalter gemeldet.
Dieser ist berechtigt:
a) Personen die erheblich oder trotz Mahnung wiederholt gegen Bestimmungen dieser Flohmarktordnung verstoßen, von der Benutzung oder dem Besuch des Flohmarktes auszuschließen.
b) Personen, die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung stören, vom Flohmarktgelände zu verweisen.
3. Gegebenenfalls treffen die Polizei oder die zuständigen Dienststellen der Stadt die erforderlichen Maßnahmen.
4. Mit der Teilnahme am Flohmarkt erklären sich die Teilnehmer mit diesen
Bedingungen einverstanden und auch damit, sich jederzeit gegenüber den vom Veranstalter beauftragten Personen auszuweisen.

VII.        Haftung

Die Flohmarktbenutzer haften für alle bei der Benutzung des Flohmarktes entstehenden Schäden, die von ihnen verursacht werden.

Der Veranstalter des Flohmarktes:

Rethen Rockt
Sonnenweg 13
30880 Laatzen
www.rethenrockt.de
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